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Abfallentsorgung
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Fragen zu Grundbesitzabgaben
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Frau Claren
Frau Wolff
Tel. 02233 / 53- 246, -603, - 606
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Gebühren
Preise und Tarife
1. Abfallentsorgungsgebühren
In Hürth werden für Hausmüll 60-, 80-, 120- oder 240-Liter-Behälter mit vierzehntägiger Leerung und dazu noch 770- oder 1100-Liter-Container mit wöchentlicher oder vierzehntägiger Leerung zur Verfügung gestellt.
Pro Haushalt muss grundsätzlich eine Tonne angemeldet werden, eine Ausnahme ist die Bildung einer Müllgemeinschaft.
Für Bioabfälle kann auf Wunsch eine 120- oder 240-Liter-Tonne pro Restmülltonne gebührenfrei angemeldet werden; jede darüber hinaus gehende Biotonne ist entsprechend § 3 Absatz 1 Ziffer 5 der Abfallentsorgungssatzung sondergebührenpflichtig.
Für Altpapier werden Tonnen in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter auf Antrag kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für die einzelnen Teilleistungen der Abfallentsorgung wird eine einheitliche Jahresgebühr als Paketgebühr erhoben. Diese ist bezogen auf das Gefäßvolumen des Restmüllbehälters:
| Gefäßgröße | Gebühr (2011) |
|---|---|
| Abfallsack (50 l) | 3,00 Euro |
| 60 l | 116,00 Euro |
| 80 l | 155,00 Euro |
| 120 l | 233,00 Euro |
| 240 l | 466,00 Euro |
| 770 l (14-tägige Leerung) | 1.494,00 Euro |
| 770 l (wöchentliche Leerung) | 2.987,00 Euro |
| 1100 l (14-tägige Leerung) | 2.134,00 Euro |
| 1100 l (wöchentliche Leerung) | 4.267,00 Euro |
Wird von den Grundstückseigentümern der Nachweis erbracht, dass alle Bioabfälle auf dem an die Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenen Grundstück ordnungsgemäß und vollständig verwertet werden und ist durch die Stadtwerke Hürth auf Antrag hierfür eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen worden, wird eine Ermäßigung auf die gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 erhobenen Gefäßgebühren gewährt.
Die Gebührenermäßigung beträgt prozentual 20,92 %.
Werden von Grundstücken, die anderweitig, nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden, in Einklang mit den Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung den Stadtwerken Hürth keine Papierabfälle als Abfall zur Verwertung überlassen, wird hierfür ein Aufschlag auf die gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 1 erhobenen Gefäßgebühren erhoben.
Die Gebührenerhöhung beträgt hierfür prozentual 3,88 %.
Wird von den Grundstückseigentümern der Nachweis erbracht, dass auf den Grundstücken die nachfolgend aufgeführten Verwertungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten nicht den Stadtwerken Hürth überlassen werden, weil diese nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung ordnungsgemäß und vollständig anderweitig verwertet werden, wird auf Antrag eine Gebührenermäßigung auf die gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 1 erhobenen Gefäßgebühren gewährt. Die Gebührenermäßigung beträgt bei
a. Nichtüberlassung von Bio- und Grünabfall 20,92 %
b. Nichtüberlassung von Altpapier und von Bio- und Grünabfall 17,04 %
Bei einer Gebührenermäßigung nach Ziffer 4 wird daneben eine Gebührenermäßigung gemäß § 3 Absatz 1 Ziffern 2 und 3 nicht gewährt.
2. Entgeltordnungen
Für die Anlieferungen von Abfällen am Wertstoffhof gilt folgende Entgeltordnung:
a) für Hürther Bürger (bzw. für die Entgegennahme von Abfällen von Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Stadtwerke Hürth angeschlossen sind)
Gebührenordnung für Hürther Bürger für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof Kalscheurener Straße 105
Die gültige Gebührenordnung finden Sie hier.
b) für Nicht-Hürther Bürger (bzw. für die Entgegennahme von Abfällen von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Stadtwerke Hürth angeschlossen sind).
Entgeltordnung für Auswärtige für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof Kalscheurener Straße 105
Die gültige Entgeltordnung finden Sie hier.
3. Abfallgebührensatzung
Die gültige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.