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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Das Landeswassergesetz des Landes NRW fordert von der Stadt Hürth als Abwasserbeseitigungspflichtige ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Dieses wird von den Stadtwerken Hürth im Auftrag der Stadt Hürth erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Die Mindestinhalte eines ABK werden durch eine Verwaltungsvorschrift des Landes geregelt. Der wesentlichste Teil eines ABK ist die verbindliche Festlegung von abwassertechnischen Baumaßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung des Kanalnetzes.

Die vorliegende Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für Hürth ist vom Stadtrat in der Sitzung am 12.04.2011 verabschiedet worden und wurde fristgerecht vor dem 30.06.2011 der Bezirksregierung Köln vorgelegt.

Über untenstehenden Link können Sie den Übersichtsplan der Baumaßnahmen des ABK der Stadt Hürth für den Zeitraum 2012-2018 einsehen.