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Allgemeine Technische Fragen/Kanalunterhaltung

Christine Lemke-Kock
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Hausanschlüsse

Diana Metzger
Telefon: (0 22 33) 53-474

Dichtheitsprüfungen §61a

Telefon: (0 22 33) 53-601

Grundstücksentwässerung

Was Sie bei Ihrem Entwässerungsanschluss beachten sollten

Kanal

Sie benötigen für Ihr neu errichtetes Gebäude einen Entwässerungsanschluss oder müssen eine dringende Reparatur bzw. Erneuerung am bestehenden Anschluss durchführen?

Dazu legen die Vorschriften der für Hürth geltenden Entwässerungssatzung Folgendes fest:

  • Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung sowie den Verschluss der Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal führt der Grundstückseigentümer durch.
  • Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung.

Einen Antragsvordruck für diese Genehmigung sowie weiterführende Informationen für Bauherren können Sie sich hier herunterladen (PDF-Format).

Dichtheitsprüfungen nach § 61a LWG

Der Gesetzgeber hat im Landeswassergesetz die Verpflichtung eines jeden Grundstückseigentümers zur regelmäßigen Prüfung seiner Grundleitungen auf Dichtheit festgelegt.  Wiederholungsprüfungen haben alle 20 Jahre zu erfolgen. Die Prüfungen dürfen nur durch zertifizierte Sachverständige durchgeführt werden.

Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens zu den unten stehenden Fristen durchzuführen:

a) Alt-Hürth 31.12.2018
b) Alstädten-Burbach 31.12.2020
c) Berrenrath 31.12.2019
d) Efferen 31.12.2016
e) Fischenich  31.12.2021
f) Gleuel  31.12.2022
g) Hermülheim  31.12.2017
h) Kalscheuren 31.12.2020
i) Kendenich 31.12.2023
j) Knapsack 31.12.2015
k) Stotzheim/Sielsdorf  31.12.2023.

 

Sie haben Fragen zur Dichtheitsprüfung?
Es berät Sie Frau Metzger - Tel. (0 22 33) 53-474.

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