Ansprechpartner
Allgemeine Technische Fragen/Kanalunterhaltung
Christine Lemke-Kock
Telefon: (0 22 33) 53-482
Hausanschlüsse
Diana Metzger
Telefon: (0 22 33) 53-474
Dichtheitsprüfungen §61a
Telefon: (0 22 33) 53-601
Grundstücksentwässerung
Was Sie bei Ihrem Entwässerungsanschluss beachten sollten
Sie benötigen für Ihr neu errichtetes Gebäude einen Entwässerungsanschluss oder müssen eine dringende Reparatur bzw. Erneuerung am bestehenden Anschluss durchführen?
Dazu legen die Vorschriften der für Hürth geltenden Entwässerungssatzung Folgendes fest:
- Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung sowie den Verschluss der Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal führt der Grundstückseigentümer durch.
- Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung.
Einen Antragsvordruck für diese Genehmigung sowie weiterführende Informationen für Bauherren können Sie sich hier herunterladen (PDF-Format).
- Schutz gegen Rückstau aus dem städtischen Entwässerungsnetz
- Schutz öffentlicher Abwasseranlagen
- Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
Dichtheitsprüfungen nach § 61a LWG
Der Gesetzgeber hat im Landeswassergesetz die Verpflichtung eines jeden Grundstückseigentümers zur regelmäßigen Prüfung seiner Grundleitungen auf Dichtheit festgelegt. Wiederholungsprüfungen haben alle 20 Jahre zu erfolgen. Die Prüfungen dürfen nur durch zertifizierte Sachverständige durchgeführt werden.
Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens zu den unten stehenden Fristen durchzuführen:
a) Alt-Hürth 31.12.2018
b) Alstädten-Burbach 31.12.2020
c) Berrenrath 31.12.2019
d) Efferen 31.12.2016
e) Fischenich 31.12.2021
f) Gleuel 31.12.2022
g) Hermülheim 31.12.2017
h) Kalscheuren 31.12.2020
i) Kendenich 31.12.2023
j) Knapsack 31.12.2015
k) Stotzheim/Sielsdorf 31.12.2023.
Sie haben Fragen zur Dichtheitsprüfung?
Es berät Sie Frau Metzger - Tel. (0 22 33) 53-474.
- Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
- Broschüre "Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen" vom Ministerium f. Umwelt und Naturschutz
- Bescheinigung Dichtheitsprüfung
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