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Straßenreinigung
Wann ist Straßenreinigung Sache der Anlieger?
Grundsätzlich sind die Stadtwerke Hürth zur Reinigung der Straßen und Gehwege in Hürth gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung verpflichtet.
In vielen Fällen jedoch ist die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Diese müssen die Gehwege vor den Grundstücken in jedem Falle selbst reinigen. Hauptverkehrsstraßen reinigen weiterhin die Stadtwerke Hürth, während in Erschließungsstraßen auch die Fahrbahn von den Anliegern zu reinigen ist. Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Hürth bestimmt in einem Straßenverzeichnis, ob der Grundstücksanlieger oder die Stadtwerke die Reinigung übernimmt. Die von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Gehwege und Straßen müssen einmal in der Woche gesäubert werden.
Zum Säubern gehört:
- das Entfernen von Unrat
- das Beseitigen von Wildkrautbewuchs, auch aus den Pflanzbeeten auf Gehwegen oder Fahrbahnen
Straßenreinigungsgebühren sind nur für die Straßen zu zahlen, die durch die Stadtwerke gereinigt werden.
Der aktuelle Gebührensatz beträgt 1,76 Euro pro lfd. Frontmeter Grundstücksbreite.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Straße an Ihrem Grundstück selbst reinigen müssen, schauen Sie unter folgendem Link nach: Straßenverzeichnis
Im Folgenden finden Sie die Kehrroute der Kehrmaschine:
- Montag (Alstädten/Burbach, Gleuel, Berrenrath, Fischenich)
- Dienstag (Hermülheim, Hürth-Mitte)
- Mittwoch (Efferen, Gewerbegebiet Hermülheim, Kendenich, Stotzheim, Sielsdorf)
- Donnerstag (Alt-Hürth)
- Freitag (Hürth-Mitte / Zentraler Omnibusbahnhof)
Die Straßenreinigung erfolgt nach dem veröffentlichten Kehrplan, bei außerordentlichen Sonderreinigungen kann sich der Ablauf um max. einen Tag verschieben.
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Frau Anne Meurer
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