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Winterdienst
Was müssen Sie beim Winterdienst beachten?
Der Winterdienst ist Teil der Straßenreinigung. Er basiert auf der gleichen Rechtsgrundlage. Die Winterwartung umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Vielen Bürgern ist nicht bekannt, welche Pflichten sie bei der Winterwartung haben. Deshalb seien hier die wichtigsten Punkte genannt:
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
- Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
- Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist (an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten).
Tipp
Ab dem 31.10. eines Jahres ist es erlaubt, den Sand von den öffentlichen Spielplätzen zu holen, um ihn als Streumaterial im Winterdienst zu verwenden.
Der Winterdienst der Stadtwerke wird aufgrund des speziellen Wetterberichtes vom DWD für die Kölner Bucht eingesetzt. Für den Winterdienst stehen drei Großfahrzeuge für die Fahrbahnen, für Radwege zwei Kleinfahrzeuge und für Gehwege zehn Kolonnenfahrzeuge für Handstreuung zur Verfügung. Auf den Fahrbahnen besteht innerorts eine Streupflicht nur an gefährlichen Stellen (vor Kurven, an Einmündungen, Gefällstrecken). Abhängig von der Strenge des Winters schwankt der Salzverbrauch einer Winterperiode ca. zwischen 50 und 200 Tonnen. Das Salz wird im so genannten FS 30-Feuchtsalzverfahren aufgebracht, einem für die Baulastträger anerkannten Verfahren, das zu einer Reduzierung der spezifischen Salzmenge und zur besseren Fahrbahnhaftung beiträgt.
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Herr Christoph Punzeddu
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