Primärenergie
EU-Hocheffizienzkriterium gemäß Richtlinie 2004/8/G des Europäischen Parlamentes und Rates vom 11.02.2004.
Mit Datum vom 07.08.2008 wurde das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich ( EEWärmeG ) vom Bundestag beschlossen.
Dieses Gesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft und verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf des Gebäudes um mind. 15% aus regenerativen Energien zu decken.
Diese Pflicht entfällt, wenn die bezogene Wärme, in diesem Fall die Fernwärme, aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß Richtlinie 2004/8/EG stammt.
In einem Schreiben der RWE vom 15.10.2008 wird den Stadtwerken Hürth bescheinigt, dass die KWK-Scheibe der beiden Kraftwerke Goldenberg und Fabrik Ville Berrenrath die von uns genutzte, ausgekoppelte Fernwärme, gemäß den zur Zeit gültigen Richtlinien und Verordnungen, das definierte Hocheffizienzkriterium mit einer Brutto-Primäreinspeisung von rd. 20% deutlich erfüllt.
Somit entfällt bei Neubauten mit Fernwärmeanschluss im Versorgungsgebiet Hürth die zwingende Deckung des anteiligen Wärmeenergiebedarf mit regenerativen Energien.
Gutachten über einen Primärenergiefaktor für das Jahr 2005