Hallo, womit dürfen wir Ihnen helfen? 

Aufladung eines Elektroautos

Elektromobilität

Unser nachhaltiges Engagement

Elektromobilität

Die Elektromobilität verzeichnet seit einigen Jahren einen stetigen Aufschwung. Dieser Trend wird in Zukunft das Leben vieler beeinflussen und leistet bereits jetzt einen nachhaltigen Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen.

So erfahren wir durch die Elektromobilität zunehmend eine Verbesserung der Lebensqualität, aufgrund der Minderungen von Lärm und Schadstoffausstoß. Zudem ist bereits jetzt schon eine Verhaltensänderung unter der jungen Bevölkerungsschicht zu beobachten, beispielsweise durch die vermehrte Nutzung von Car- und Bikesharing Angeboten.

In Kombination mit einer PV-Eigenanlage, also der selbst produzierte Strom durch eine Photovoltaikanlage, mit einer bequemen Lademöglichkeit in Form einer Wallbox vor der eigenen Garage wird immer interessanter. Das Thema „Eigenverbrauch“ ist für viele daher auch der Schlüssel zur Energieunabhängigkeit.
Bereits heute bieten wir unseren Bürgern in Hürth ein rundumsorglos Photovoltaikpaket für die Erzeugung einer eigenen emissionsfreien Stromerzeugung an. Der nächste Schritt zum eigenen Stromtanken ist hierbei sehr klein.Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben.

Ladestandorte der SWH in Hürth 

Wir betreiben erfolgreich öffentliche Ladestationen im Hürther Stadtgebiet und setzen uns aktiv für die Förderung der Elektromobilität ein. Durch die kontinuierliche Errichtung weiterer Ladestationen tragen wir dazu bei, dass die Elektromobilität in Hürth nicht nur voranschreitet, sondern auch flächendeckend und bequem für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar ist. Unser Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität in unserer Stadt zu stärken und einen Beitrag zur Reduzierung der Umweltauswirkungen zu leisten.

Betriebsbereite Standorte 

Hermülheim Friedrich-Ebert-Straße 30, 50354 Hürth
Hermülheim Sudetenstraße 69, 50354 Hürth[Zurzeit offline]
Hermülheim Thetforder Straße 20, 50354 Hürth
Hermülheim Hans-Böckler-Straße 19, 50354 Hürth
Efferen Max-Ernst-Straße 13, 50354 Hürth
Efferen Esserstraße 10, 50354 Hürth
Fischenich Heinrich-Fuß-Straße 6, 50354 Hürth
Hermülheim Rosellstraße 66, 50354 Hürth Störung
Efferen Kaulardstraße 20, 50354 Hürth
Althürth Schlangenpfad 3, 50354 Hürth 
Berrenrath Wendelinusplatz 8, 50354 Hürth
Foto: Öffentliche Ladestation im Hürther Stadtgebiet

Aktuell ist ein Laden über die UNIEQ Power App (Apple App-Store, Google Playstore) sofort möglich.

Ad-hoc Laden per Kreditkarte ist in einigen Wochen ebenso möglich.
Weiter Roaming-Partner/Kartenanbieter werden sukzessive zugelassen.

Geplante Standorte

Gleuel Ernst-Reuter Straße
   

Eigene Ladevorrichtung bei Eigentums- und Mietwohnungen.
Was ist zu beachten?

Wenn Sie zukünftig Ihr Elektrofahrzeug an einer eigenen Ladestation laden möchte, müssen Sie Folgendes beachten

Eigene Eigentumswohnung, welche von einer Wohnungsbaugesellschaft oder Eigentümergesellschaft verwaltet wird

Maßgeblich ist in diesem Fall das Wohnungseigentumsgesetz. Hier sollten Sie vorab die Miteigentümer schriftlich über Ihren Wunsch, eine Ladevorrichtung in Ihrer Tiefgarage oder auf Ihrem Außenstellplatz zu installieren, informieren. Es macht sicherlich auch Sinn vorab mit anderen Miteigentümern Ihr Vorhaben zu besprechen und so ein Meinungsbild zu erhalten. Insbesondere wenn Bedenken geäußert werden, sollten Sie gut hinhören und sich konstruktiv austauschen. Wichtig ist: Je größer der Interessentenkreis, desto besser die Skalierbarkeit der Ladeinfrastruktur und geringere Kosten pro Partei.

Elektrotanksäule in einer Tiefgarage

Informieren Sie sich über eine passende Lösung und lassen Sie Ihren Standort durch ein qualifiziertes Fachunternehmen überprüfen. Dieses klärt zum Beispiel mit dem Netzbetreiber die Gebäudeanschlussleistung. Für eine Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung bzw. die Wohnungsbaugesellschaft sollten Sie mögliche Lösungen mit entsprechenden Kosten sowie den Vor- und Nachteilen aufbereiten. Beachten Sie dabei die fristgerechte Antragsstellung für die Eigentümerversammlung. Laut Wohneigentumsgesetz kann in der Regel die Eigentümerversammlung Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern lediglich über die Art und Weise der Umsetzung entscheiden.

Die Installation sowie die Einholung einer Genehmigung beim Netzbetreiber erfolgt üblicherweise über eine Fachfirma. Die Abrechnung des Ladestroms muss über die Eigentümerversammlung bzw. die Hausverwaltung vorab geklärt werden.

Mieter einer Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft bzw. Mieter in einem Einfamilien-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus.

Für diesen Fall gilt das Mietrecht. Hier ist der Vermieter über Ihren Wunsch, die Anbringung einer Ladevorrichtung an Ihrem gemieteten Stellplatz, frühzeitig zu informieren. Bei einem persönlichen Gespräch können Sie sehr gut erfahren, wie Ihr Vermieter grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben eingestellt ist. Im Anschluss sollten Sie Ihren Wunsch per Mail oder als Brief schriftlich festhalten.

Elektrotanksäule

Fragen Sie weitere Mieter, ob diese ebenso Interesse an einer Ladestation haben. Je mehr Mieter an einer Lösung interessiert sind, desto größer wird das Interesse des Vermieters, eine gute Lösung für alle zu finden. Bedenken von Seiten weiterer Mietparteien sollten Sie grundsätzlich eine hohe Aufmerksamkeit schenken und nicht ignorieren. Informieren Sie sich über eine passende Lösung für Ihr Vorhaben und lassen Sie im Anschluss Ihren Standort durch eine Fachfirma überprüfen. Dabei klärt dieser zum Beispiel mit dem Netzbetreiber die Gebäudeanschlussleistung. Für eine Beschlussfassung durch den Vermieter sollten Sie die möglichen Lösungen mit entsprechenden Kosten sowie den Vor- und Nachteilen gut aufbereiten. 

Sollte der Vermieter sich hierzu schon Gedanken gemacht haben bzw. eine andere Lösung erarbeitet haben, sollten Sie demgegenüber aufgeschlossen sein.

Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Vermieter stellen müssen. Laut ADAC haben Sie als Mieter das Recht auf eine Zustimmung zur Vertragsänderung. Die Installation sowie die Einholung einer Genehmigung beim Netzbetreiber erfolgt in der Regel über eine Fachfirma. Die Abrechnung des Ladestroms muss mit Ihrem Vermieter vorab geklärt werden.

Wer kann meine Wallbox installieren?

Die Installation einer Wallbox ist bei einem Einfamilienhaus recht einfach und schnell gelöst. Hierfür müssen Sie einen qualifizierten Elektrofachpartner aus unserer Region beauftragen. Falls Ihnen kein Elektrofachunternehmen bekannt ist, können Sie eine entsprechende Anfrage bei der Innung für Elektro- und Informationstechnik Rhein-Erft stellen. Bei Wohnanlagen mit Mehrparteien ist die Umsetzung weitaus komplexer. Hierbei sollte der Fachpartner über entsprechende Erfahrung und Qualifikation im Bereich Skalierbarkeit und Konzeptionierung von Lastmanagement für Elektrofahrzeuge-Ladeinfrastruktur besitzen.

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren

Fragen und Antworten zur Elektromobilität 

Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?

Ist die Reichweite von Elektrofahrzeugen ausreichend?

Sind Elektroautos günstiger?

Wie steht es um die Ladeinfrastruktur?

Wie steht es um die Stromversorgung für E-Fahrzeuge? Brechen die Netze zusammen?

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.

Frau Bühr

Abteilung Kundenservice

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